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Unsere AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
MIETE

§ 1 GELTENDE MIETZEIT / MIETRECHTE
Die Mietzeit beginnt immer an dem zwischen beiden Parteien vereinbarten Tag mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder an einen beauftragten Dritten und zwar auf dem Platz des Vermieters oder mit Übergabe am Lieferort. Bei Versendung des Mietgegenstandes mit der Versendung oder bei Abnahmeverzögerung mit dem Tag der Bereitstellung.
Zeiten, die für Wartung, Reperatur und Pflege nach Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgen müssen, gehören zur Mietzeit. Ausnahme ist die Reperatur durch natürlich bedingte Verschleißerscheinung am Mietgegenstand.
Ausfallzeiten des Mietgegenstandes müssen dem Vermieter belegt werden. Weiterhin ist der Vermieter unverzüglich über den Ausfall des Mietgegenstandes in Kenntnis zu setzen.

§ 2 MIETPREISE
Die Mietpreise gelten nach Kalendertage (Sonn- und Feiertage nicht ausgeschlossen). Die Mindestmietdauer beträgt 10 Tage. Bei stark verschmutzten Geräten kann zusätzlich eine Reinigungspauschale geltend gemacht werden.

§ 3 ZAHLUNGSVORGANG
Die anfallende Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu erfolgen. Aufrechnung oder Zurückbehalt sind ausgeschlossen.
Bei Vermietung von Mietobjekten an unbekannte Personen jeglicher Art, wird im Regelfall eine Kaution in jeweils angemessener Höhe beansprucht. Die Kaution dient der Sicherung vor Verlust- und Beschädigung als auch der Deckung des Mietpreises. Eine Rückerstattung der Kaution wird als bald als fest steht, dass der Kunde die zu erbringende Leistung vollständig erbracht hat, zur Gänze rückerstattet.

§ 4 TRANSPORT-, AUSLIEFERUNGSKOSTEN, AUF-UND ABBAU, KONTROLLMESSUNGEN
Anfahrts- und Transportkosten werden zu Lasten des Mieters gerechnet. Der Mieter hat bei Anlieferung bzw. Aufbau anwesend zu sein.
Falls der Mieter oder ein beauftragter Dritter nicht am Lieferort sind, werden die Mietobjekte am Mietort hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße Lieferung der Mietobjekte zu seiner Vollständigkeit an. Anlieferung, Aufbau und Abholung, Installation, Messung etc. werden nach dem jeweils gültigen Stunden- und Kilometersatz gesondert berechnet, soweit nicht schriftlich in den Sondervereinbarungen oder den Anbot fixiert.

§ 5 PFLICHTEN DES MIETERS
Sobald und solange sich das Mietobjekt in Obhut des Mieters befindet, ist dieser verpflichtet, das Mietobjekt auf seine Rechnung vor Beschädigung und Diebstahl zu sichern. Der Mieter oder ein beauftragter Dritter erklärt sich durch seine Annahme und Unterschrift bereit, dass er die im Mietvertrag anggebenen Geräte in betriebsbereitem Zustand übernommen hat. Er verpflichtet sich, die Geräte nach Anweisung oder Betriebsanleitung in Betrieb zu nehmen und zu nutzen, vor jeder Überbeanspruchung zu schützen und für fach- sowie sachgerechte Wartung und Pflege der Mietobjekte zu sorgen.
Wasserentleerung der Kondenstrockner sind grundsätzlich vom Mieter zu übernehmen. Sämtliche Energiekosten sind vom Mieter zu übernehmen.

§ 6 PFLICHTEN DES VERMIETERS
Der Vermieter hat die Mietobjekte in einem einwandfreiem und weitestgehend betriebsfertigem Zustand zu übergeben. Dem Mieter steht es frei, das Gerät vorab zu überprüfen und zu besichtigen.

§ 7 REPARATUREN
Durch Verschleiß anfallende Kosten führt der Vermieter eigenständig und auf seine Kosten durch. Repariert der Mieter das Mietobjekt selbstständig und ohne Zustimmung des Vermieters, so gehen Reparaturkosten und Wiederinstandsetztung zu seinen Lasten. Alle sonstigen Reparaturen, sei es, dass sie durch mangelnde, unsachgerechte Pflege und Wartung oder durch unerlaubten Eingriff Dritter verursacht werden, hat der Mieter selbst zu tragen. Der Mieter ist zudem verpflichtet, Funktionsstörungen oder den Ausfall des Mietobjektes unverzüglich zu melden. Wird dies unterlassen, kann kein Anspruch auf Änderung des Mietpreises verlangt werden. Der Mieter hat Beschlagnahmung, Pfändung, Beschädigung sowie andere wichtige Vorfälle unverzüglich dem Vermieter zu melden bzw. anzuzeigen.
Die Weitervermietung ist dem Mieter im Regelfall nicht erlaubt, ebenso die Ausfuhr in ein anderes Land oder die Hinterlassung einer dritten Person ist untersagt. Der Mieter erklärt sich dazu verpflichtet, die Mietobjekte nach Beendigung der Mietzeit, in gesäubertem, unbeschädigtem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben oder, je nach Art und Zustand des Mietobjektes eine Reinigungsgebühr in Höhe von bis zu 60 € zu zahlen. Die ordnungsgemäße Rücklieferung gilt als akzeptiert, wenn nicht spätestens nach 10 Werktagen, nach Eintreffen des Mietobjektes im Lager, eine Mängelanzeige unter Bekanntgabe festgestellter Mängel dem Mieter bekannt gegeben wird.

§ 8 VERMIETERRECHTE
Der Vermieter ist zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen mit zweitägiger Kündigungsfrist berechtigt, die vermieteten Geräte wieder in Besitz zu nehmen. Die anfallenden Transportkosten werden in diesem Fall vom Vermieter selbst getragen.
Die Geräte müssen jederzeit für den Vermieter besichtigt werden können. Bei nicht ordnungsgemäßer Wartung, Verwendung, Überbeanspruchung, bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Mieters kann der Vermieter den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Er darf in diesem Falle das Gerät auf Kosten des Mieters abholen oder abholen lassen.
Zudem kann der Vermieter vom Mieter nach § 5 bei Verletzung angeführter Pfllichten einen Schadenersatz fordern.

§ 9 HAFTUNG
Der Mieter haftet jederzeit für die gemieteten Objekte. Sollte es aus Gründen, die er selbst oder selbst nicht vertreten kann, unmöglich sein, das Mietobjekt zurück zu geben, ist er verpflichtet Ersatz dafür zu leisten. Bis zum Eingang des Ersatzes wird die normale Miete verrechnet und die im Regelfall angefallene Kaution solange einbehalten. Der Mieter haftet dafür, dass das Gerät während dem Mietzeitraum vor Beschädigung, unzumutbarer Verschmutzung sowie gegen Diebstahl oder sonstigen Untergang gesichert ist. Der Mieter haftet unabhängig davon, ob er das Risiko der Entwendung oder die Beschädigung versichert hat, und auch dann, wenn eine bestehende Versicherung, aus egal welchem Rechtsgrund den Versicherungsschutz versagt. Haftung tritt auch ein, wenn aus Gründen, die vom Mieter nicht oder nicht unmittelbar zu vertreten sind, aus unverschlossenen Einsatz- und/oder Aufbewahrungsräumen, das Mietobjekt entwendet oder beschädigt wird. Der Vermieter nimmt somit keinerlei Haftung bei Schäden gegenüber dem Mieter oder einem Dritten, die sich aus unsachgemäßer Verwendung oder Inbetriebnahme, egal in welcher Form, ergibt. Unsachgemäße Behandlung liegt dann vor, wenn entgegen den Angaben des Vermieters oder der Betriebsanleitung gehandelt, genutzt und in Betrieb genommen wird. Inbesondere Folgeschäden, die sich durch Ausfall der Maschine während der Mietdauer ergeben, führen nicht zur Haftung des Vermieters.

§ 10 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNG
Die Mietbedingungen sind sowohl für aktuelle, als auch zukünftige Vermietungen von Objekten und Mietgegenständen ohne besonderen Hinweis Vertragsgegenstand.
Ergänzungen und Abweichungen des Vertrags oder der Mietbedinungen bedürfen der schriftlichen Form.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ungültig werden, sind übrige Bestimmungen nicht betroffen.
Anstelle nicht wirksamer Bestimmungen, treten wirksame Bestimmungen ein, die der Sinnhaftigkeit und der beanstandeten Bestimmung am nächsten kommen.


KAUF

§ 1 GELTENDE KAUFRECHTE
Die Graml Bautrockner erbringt jegliche Leistungen im Bereich Lieferungen und Kauf ausschließlich über die angeführte Grundlage der AGB.

§ 2 GEGENSTAND DES VERTRAGS
Der jeweilige Leistungsumfang der Lieferung ergibt sich anhand des Kaufvertrages und der Artikelbeschreibung, wie aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung ersichtlichen Angebot. Für Produktdarstellungen, Referenz-Internetauftritte usw. wird jedoch keine Garantie gegeben. Zusicherungen gelten nur, wenn sie sich in der Artikelbeschreibung befinden oder von Graml Bautrockner in Textform zugesichert wurden.

§ 3 ZAHLUNGSBEDINUNGEN
Die Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich wie folgt durch variablen und bequemen Wege per PayPal©, Vorkasse, Nachname oder direkt per Abholung. Im Falle der Wahl der Zahlung per Vorkasse bestätigt Graml Bautrockner die Bestellung in Textform und erhebt den Rechnungsbetrag per Rechnung. Bei dieser Zahlungsart gewährt Graml Bautrockner ein Skonto von 2 % auf den Warenwert. Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand der bestellten Ware. Im Falle der Wahl der Zahlung mit dem PayPal©-System richtet sich die Abwicklung nach den von PayPal© vorgegebenen Bedingungen. Einzelheiten erfahren Sie auf PayPal©.
Im Falle der Wahl der Zahlung per Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag von Graml Bautrockner dem Kreditkartenunternehmen gegenüber mit Abschluss der Bestellung berechnet. Nach Gutschrift bei Graml Bautrockner erfolgt der Versand der Bestellware. Geltend werden hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditkarteninstituts/Bankwesens/Unternehmens gemacht. Graml Bautrockner speichert die Kreditkartendaten nicht.
Im Falle der Wahl der Zahlung per Nachnahme wird der Rechnungsbetrag von Graml Bautrockner zusammen mit den anfallenden Nachnahmegebühren per Nachnahmesendung direkt bei Auslieferung durch das ausliefernde Unternehmen erhoben.
Soweit Graml Bautrockner nach Vertragsschluss Umstände die Einhaltung der vertraglichen Pflichten des Erwerbers beeinträchtigt sind, oder der Erwerber seinen Pflichten nicht nach kommt, etwa den Zahlungspflichten, ist Graml Bautrockner befugt, bis zur Leistung einer Sicherheit (etwa Bürgschaft) oder Erfüllung (etwa Zahlung), die Ausführung der Bestellung zu verweigern. Graml Bautrockner wird hierfür eine angemessene Frist setzen (§ 321 BGB). Die Leistung kann verweigert werden, sobald nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass ein Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird – Verweis auf Leistungsverweigerungsrecht.
Die Aufrechnung des Erwerbers gegenüber Graml Bautrockner ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 LIEFERUNG
Soweit eine Lieferung aufgrund fehlender Selbstbelieferung unmöglich wird, ist Graml Bautrockner berechtigt, vom Vertrag ohne weiteres zurückzutreten. Der Erwerber wird durch Graml Bautrockner unverzüglich ab bekanntwerden über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Die Angaben zur Versandfertigkeit beziehen sich auf den Vorrat am Zentrallager. Siehe Texte für den Lagerbestand bei Bestellvorgang. Der Erwerber kann zwei Wochen nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist Graml Bautrockner schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist, mindestens aber 10 Tagen, den Vertrag zu erfüllen. Dieses entfällt, sobald der Erwerber eine Mitwirkungshandlung zur Erfüllung unterlassen hat oder verweigert. Wird von Graml Bautrockner der Auftrag binnen dieser Frist nicht erfüllt, kann der Erwerber vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Nicht geltend wird dies, sofern die Überschreitung der Frist auf höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie etwa Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei Lieferanten, Dritten, von Unterlieferanten oder bei Graml Bautrockner eintreten, zurückzuführen ist.
Handelsübliche Abweichungen behält Graml Bautrockner vor, sofern der Leistungsgegenstand nicht erheblich geändert wird und diese für den Erwerber zumutbar ist.
Farbliche Darstellungen können je nach Bildschirm von der Echtfarbe geringfügig abweichen.

§ 5 HAFTUNG
Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, sei es etwa wegen Nichterfüllung, aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verträgen mit Schutzwirkung für Dritte und unerlaubter Handlung sind gegen Graml Bautrockner, sowie gesetzlichen Vertretern, sowie gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen aus Eigenschaftszusicherung, die den Erwerber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
Graml Bautrockner haftet im Übrigen
in dem nach der GmbH definierten Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden, dem seiner gesetzlichen Vertreter und dem seiner leitenden Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Zudem dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung von Kardinalspflichten, hier auch der einfachen Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wird der Höhe nach auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalten des Versandartikels, diesen auf Transportschäden zu untersuchen und folglich am Übergabeschein zu vermerken!

§ 6 GARANTIE / GEWÄHRLEISTUNG
Neuware
Für den Erwerb oder die Bestellung neuer Ware gelten die folgenden Bestimmungen.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Anlieferung/Abholung der Ware. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers oder von Graml Bautrockner nicht befolgt bzw. missachtet, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Mangel nachweislich auf dieser Abweichung beruht.
Restposten und Transportschadensware gelten als Neuware, wenn sie nicht als Gebrauchtgerät gekennzeichnet sind. Selbständige Garantieleistungen des Herstellers oder von Graml Bautrockner bleiben von den vorstehenden Vorschriften unberührt.
Gebrauchtware
Für den Erwerb oder die Bestellung gebrauchter Ware gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Anlieferung/Abholung der Ware. Für im Auftrag eines Dritten angebotene Leistungen tritt Graml Bautrockner nur als Vermittler auf und ist nicht Vertragspartner des Erwerbers. Ausdrückliche Gewährleistungsaussagen, Zusicherungen oder Garantieleistungen in der Artikelbeschreibung bleiben davon unberührt.

§ 7 DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Lesen Sie hierzu die Datenschutzerklärung im Menü auf https://www.bautrockner.at, die alle wichtigen Erläuterungen zu Datenerhebungen gibt.

§ 8 FREISTELLUNG
Vorstehender Gewährleistungs- und Haftungsausschluss nach den Ziffern 5 und 6 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des von Graml Bautrockner oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Graml Bautrockner beruhen.

§ 9 AUßENHANDEL PRODUKTVERTRIEB
Es gibt Artikel die lediglich für innereuropäischen Markt bestimmt sind. Diese unterliegen einem Ausfuhrverboten in andere Länder und Drittstaaten. Soweit die Veräußerung eines Artikels durch gesetzliche Bestimmungen untersagt ist, behält sich Graml Bautrockner das Recht vor, Informationen nachträglich zu übermitteln sowie bei Weiterverkauf an Dritte in Drittstaaten außgeschlossen zu werden.

§ 10 AUSÜBEN DES WIDERRUFSRECHTS
Wird vom Recht des Widerrufes Gebrauch gemacht, tragen Sie die regelmäßig anfallenden Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 30 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

§ 11 ZUGABE VON ARTIKEL
Soweit die Zugabe von kostenlosen Artikeln erfolgt, sind diese immer dem Hauptartikel oder dem Hauptgeschäft zuzuordnen. Diese können somit nicht gesondert isoliert werden. Die Zugabe wird erst nach Ablauf des Widerrufsrechtes vom Hauptgeschäft auf den Gesamterwerb übertragen. Bei vorzeitigem Widerruf des Hauptgeschäftes ist somit die Zugabe in einwandfreiem Zustand zurück zu senden.

§ 11 RECHT
Für jegliche Rechtsansprüche sowie Rechtsbeziehungen wird ausschließlich das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch wenn der Geschäftspartner seinen Wohn- oder gewöhnlichen Aufenthaltssitz im Ausland hat. Dies gilt auch für Waren, die in das Ausland geliefert werden. Selbiges gilt bei Unerreichbarkeit und späterem Wechsel des Aufenthaltes in das Ausland.

§ 12 Urheberrecht
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche unserer Werke und Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. Der Nutzer ist sohin nicht berechtigt, die abgerufenen Leistungen, außer zu eigenen Zwecken, im Sinne des Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu nutzen und diese - ohne unsere Zustimmung - im Ganzen oder auch auszugsweise zu vervielfältigen oder weiter zu verbreiten.

Anzuwendendes Recht: Österreichisches Recht, Gerichtstand Salzburg-Stadt.